PLP 108/2024: NEUE ITCMD-REGELN VERÄNDERN DIE VERMÖGENS- UND NACHFOLGEPLANUNG
- Valletta Advocacia

- 17. Okt.
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Der Vorschlag für ein Ergänzungsgesetz Nr. 108/2024, der allgemeine Regeln für die Erhebung der ITCMD (Steuer auf Vermögensübertragungen von Todes wegen und Schenkungen) festlegt, wurde vom brasilianischen Bundes-Senat verabschiedet und kehrt nun zur Abgeordnetenkammer zurück, damit die vom Senat eingebrachten Änderungen geprüft und gegebenenfalls genehmigt werden können. Der Gesetzesvorschlag ist Teil eines umfassenderen Pakets zur Umsetzung der Steuerreform (Verfassungsänderung Nr. 132/2023) und zielt darauf ab, bisher zwischen den Bundesstaaten fragmentierte Regelungen zu vereinheitlichen.
Die vorgesehenen Änderungen wirken sich direkt auf Strukturen der Nachfolge-, Vermögens- und Unternehmensplanung aus und erfordern erhöhte Aufmerksamkeit von Unternehmerfamilien, Vermögensverwaltern und Investoren.
Der Gesetzestext zielt darauf ab, mehr Rechtssicherheit und föderale Kohärenz in der Besteuerung von Schenkungen und Erbschaften zu schaffen, mit besonderem Augenmerk auf Änderungen, die eine Überprüfung laufender Strategien erforderlich machen werden.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
Nationale Harmonisierung: Der Vorschlag legt allgemeine, für alle Bundesstaaten verbindliche Regeln fest, die einheitliche Definitionen für steuerpflichtige Tatbestände, Bemessungsgrundlage und Ort der Steuerpflicht (Art. 146 ff.) enthalten.
Jeder Bundesstaat muss ein eigenes Gesetz erlassen, das an die neuen allgemeinen Regeln angepasst ist, wobei er weiterhin befugt bleibt, Steuersätze, Befreiungen und spezifische Tatbestände festzulegen.
Das PLP ersetzt nicht die einzelstaatlichen Gesetze, sondern unterwirft sie einheitlichen Rahmenbedingungen. Die neuen Regeln treten erst nach entsprechender Anpassung auf Landesebene in Kraft.
Bemessungsgrundlage zum Marktwert (Art. 152): Die Bundesstaaten können verlangen, dass die Steuer auf den Marktwert des übertragenen Vermögensgegenstands oder Rechts berechnet wird, nicht nur auf deklarierte oder buchhalterische Werte. Dies betrifft insbesondere Unternehmensbeteiligungen und nicht börsennotierte Vermögenswerte und kann die Erstellung technischer Gutachten erforderlich machen.
Ausweitung auf internationale Vermögensstrukturen (Art. 148, §1): Die ITCMD fällt künftig auch auf Übertragungen von Vermögenswerten im Ausland an, die sich aus Verträgen mit trust-ähnlichen Merkmalen ergeben, sowie auf nationale Treuhandverhältnisse mit vergleichbarer Struktur, vorausgesetzt, der Begünstigte hat seinen Wohnsitz in Brasilien. Diese Regelung soll das Steuersystem an internationale Standards anpassen und erfordert besondere Aufmerksamkeit für grenzüberschreitende Besteuerung, insbesondere zur Vermeidung von Doppelbesteuerung in Ländern mit eigenen Regelungen für Trusts und Familienholdings im Ausland.
Ausnahme für private Altersvorsorge (Art. 150, Ziff. III): Das PLP schliesst ausdrücklich aus der ITCMD-Besteuerung alle Beträge aus PGBL-, VGBL-Plänen, Versicherungen und Vorsorgefonds aus, was die Rechtssicherheit für Personen erhöht, die Vorsorgeinstrumente für die Nachfolgeplanung nutzen.
Besteuerung versteckter Schenkungen und Scheintransaktionen (Art. 147, VI, „f“ und Einzelnorm): Der Vorschlag betrachtet auch scheinbar entgeltliche Übertragungen als steuerpflichtige Schenkungen, wenn sie in Wirklichkeit unentgeltliche Zuwendungen verbergen, insbesondere unter nahestehenden Personen oder bei fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit. Diese Regelung kann auf Fälle verdeckter Gewinnausschüttung (verdeckte Dividenden) angewendet werden, sofern diese als verschleierte Schenkungen eingestuft werden, und erweitert den Anwendungsbereich der Steueraufsicht in familiären und unternehmerischen Planungsstrukturen erheblich.
Der neue Rechtsrahmen, den das PLP 108/2024 einführt, geht über eine rein formale Gesetzesänderung hinaus: Er stellt eine strukturelle Neuausrichtung dar, wie Vermögen in Brasilien organisiert, übertragen und besteuert wird.
Durch die Ausweitung des Geltungsbereichs der ITCMD und die Festlegung objektiver Kriterien für ihre Anwendung definiert der Vorschlag die Grenze zwischen zulässiger Steuerplanung und Steuervermeidung neu und verlangt strategisches, transparentes und reifes Handeln von Unternehmerfamilien und Investoren.
In einem Umfeld zunehmender internationaler Zusammenarbeit der Steuerbehörden wird die Errichtung robuster und rechtlich einwandfreier Strukturen entscheidend sein, um langfristige Vermögenssicherheit zu gewährleisten.
Unsere Kanzlei begleitet ihre Mandanten bei der Entwicklung nachhaltiger Lösungen, im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen und gewappnet für den Wandel regulatorischer Rahmenbedingungen.

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